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Finanzielle Leistungen bei Vollzeitpflege


Die Auszahlung des Pflegegeldes an die Pflegeeltern gemäß §§ 27, 33 und 39 SGBVIII erfolgt in Form von Pauschalbeträgen, die durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz festgelegt werden. Das Pflegegeld unterteilt sich in Kosten für den Sachaufwand und Kosten für die Pflege und Erziehung und ist nach Altersgruppen gestaffelt.



  • Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege

    Das Landesjugendamt Rheinland-Pfalz orientiert sich bei der Festlegung der Pauschalbeträge vollumfänglich an den Empfehlungen des Deutschen Vereins e.V.
    https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2019/dv-15-19_vollzeitpflegesaetze.pdf

    Die Pauschalbeträge umfassen den gesamten wiederkehrenden Lebensbedarf (z.B. Kosten für Ernährung, Unterkunft, Bekleidung, Hausrat, Körper- und Gesundheitspflege, Bildung, Taschengeld, Fahrtkosten, etc.). Zu beachten ist, dass gemäß § 39 Abs. 6 SGB VIII eine Anrechnung des Kindergeldes erfolgt. Handelt es sich bei dem Pflegekind um das älteste Kind im Haushalt, wird die Hälfte des Kindergeldes angerechnet, ansonsten ermäßigt sich der Anrechnungsbetrag um ein Viertel.
    Die Auszahlung des Pflegegeldes erfolgt monatlich im Voraus.
  • Mögliche Beihilfen und Zuschüsse

    Das Landesamt für Jugend und Soziales in Rheinland-Pfalz hat in Zusammenarbeit mit den Jugendämtern Empfehlungen zur Gewährung einmaliger Beihilfen und Zuschüsse erarbeitet. Sie dienen der einheitlichen Anwendung zur Regelung des zusätzlichen Bedarfs eines Pflegekindes im Rahmen der Hilfe zur Erziehung gemäß § 33 SGB VIII. Folgende Beihilfen können im Einzelfall gewährt werden:
    • Erstausstattung
    • Leistungen bei wichtigen persönlichen und besonderen Anlässen, wie z.B. Taufe, Kommunion, Konfirmation
    • Weihnachtsbeihilfe
    • Kosten von Klassenfahrten, Urlaubs- und Ferienreisen
    • Leistungen für Schul- und Berufsausbildung
    • Leistungen für besondere pädagogische Förderung


Alle Beihilfen und Zuschüsse werden nur auf vorherigen Antrag gewährt.

Wenn Sie Fragen haben ...

... und sich individuell beraten lassen möchten,
rufen Sie uns gerne an oder schreiben
eine E-Mail:

Stadtverwaltung Koblenz

Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales

Pflegekinderdienst

Rathauspassage 2
56068 Koblenz

Ansprechpartnerinnen:

Ulrike Preiser
Telefon: 0261-129 2347
ulrike.preiser-weigelt@stadt.koblenz.de

Monika Schmidt
Telefon: 0261-129 2349
monika.schmidt@stadt.koblenz.de

Susanne Steininger
Telefon: 0261-129 2353
susanne.steininger@stadt.koblenz.de

Denise Risch
Telefon: 0261 -129 2344
denise.risch@stadt.koblenz.de

Erreichbarkeit

Die Mitarbeiterinnen des Pflegekinderdienstes sind aufgrund von Außendiensttätigkeit nicht immer anzutreffen. Deshalb bitten wir, Termine für ein persönliches Gespräch vorher telefonisch oder per E-Mail abzustimmen und zu vereinbaren.