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Formen der Vollzeitpflege


Der Begriff Vollzeitpflege steht für die zeitweise und dauerhafte Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie. Er beinhaltet also sowohl die so genannte Kurzzeitpflege sowie auch die so genannte Dauerpflege eines Kindes.



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  • Kurzzeitpflege

    [style=2]Zu den Formen der Kurzzeitpflege zählt unter anderem die Bereitschaftspflege (auch Familiäre Bereitschaftsbetreuung, kurz: FBB). Bereitschaftspflegeeltern nehmen Kinder vorübergehend auf, wenn sie beispielweise wegen einer akuten Kindeswohlgefährdung sehr rasch aus der Familie herausgenommen werden müssen. Die Bereitschaftspflege, bietet Kindern Schutz und Geborgenheit für die Zeit, bis eine Rückführung zu den Eltern erfolgt oder eine geeignete Dauerpflegestelle gefunden wurde. In der Regel verbleibt ein Kind wenige Wochen bis Monate in der Bereitschaftspflegefamilie. Die aufnehmenden Familien zeichnen sich durch Empathie und ein hohes Maß an Flexibilität aus. Sie integrieren das Kind in ihre eigene Familie und ihren Alltag.
    In der Stadt Koblenz begleitet die Kinder- und Jugendhilfe Arenberg (in enger Kooperation mit dem städtischen Jugendamt) Familien, die diesen Kindern ein "zu Hause auf Zeit" geben. Die Betreuung der Bereitschaftspflegefamilien gestaltet sich individuell und ist fall- und bedarfsgerecht.
  • Dauerpflege

    [style=2]Das Jugendamt nutzt die Zeit während das Kind in der Bereitschaftspflegefamilie ist, um eine geeignete Dauerpflegestelle zu finden. Dies kann sowohl eine Heimeinrichtung als auch eine Pflegefamilie sein. Insbesondere bei jüngeren Kindern wird die Unterbringung in einer Pflegefamilie einer Heimunterbringung vorgezogen, da das Kind hier eine intakte familiäre Struktur erleben kann und feste Bezugspersonen hat. In der Regel bleibt das Kind für viele Jahre bzw. bis zur Volljährigkeit in der Pflegefamilie.
    Für Kinder, die eine besondere Betreuung benötigen, weil sie eine Behinderung, Verhaltensauffälligkeit oder Entwicklungsbeeinträchtigung haben, gibt es die so genannten Sozialpädagogischen Pflegestellen (kurz: SPP). Hierbei handelt es sich um Pflegefamilien, bei denen mindestens eine bzw. einer der Pflegeeltern über eine pädagogische Ausbildung (z. B. Erzieherin/Erzieher, Sozialpädagogin/Sozialpädagoge) verfügt.[/style]

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